Staatswesen, n.
Staatswesen, n.
I
Gesamtheit der die Staatsregierung (I) und Staatsverwaltung (I) betreffenden Angelegenheiten
vgl.
Staat (XI)
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[Einsetzung von Räten,] welche alle fürfallende sachen und handlungen, so bei jetzigen gefährlichen leufen im lands- kriegs- und stattwesen keinen verzug leiden könden, bedenken1594 Fellner-Kretschmayr III 20 Faksimile
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bey dem andern punct deß regiements vnd statwesensSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 252
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wann er von anbegin seiner regirung das staats- und policey-wesen in seinen staat fest zu setzen ... gewust hat1684 Sauter,Staatserm. 795 Faksimile
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einfluß, sowohl in das staatswesen und in die besorgung des regiments und der verwaltung oͤffentlicher geschaͤfte, als in die privat-befugnisse1767 HambGSamml. IV 5
II
staatl. Gemeinwesen; Staat (XIII), insb. in Bezug auf eine Republik
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das durch verwichenen krieg ... zerruͤttete staatswesen dieser lande1668 Fugger,Ehrensp. 108 Faksimile
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ein statist ... bekuͤmmert sich uͤm das gewissen nicht, wofern er nur das statwesen ... erhalte, vermehre und hinausfuͤhre1673 Stieler,Sekretariat. I 1 S. 49
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alle einkuͤnfte, ... welche krafft der ... buͤndnisse mit auslaͤndischen herren oder stahtswesen dem vereinigten staht zukommen1677 Zesen,NlLeue 283
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nachmahls ... ließen sie ihren feldherren eine geraume zeit zu, daß sie nicht allein in kriegsgeschaͤften, sondern auch in verwaltung deß staht-wesens selbst ... die oberstelle besaßen1677 Zesen,NlLeue 483
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die regierung des neu-aufgerichteten staatswesens1691 Pufendorf,Sittenlehre 464
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ist nicht eben eine jede gewonheit unvernuͤnfftig, deren ratio nicht allen am tag lieget ... sondern genug wann deren introducenten ... sich selbst und dem gemeinen staats-wesen selbige nuͤtzlich zu seyn erachten1704 KlugeBeamte II 73
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mißbrauch dieses majestaͤtsrechts [gerichtbarkeit] zieht sehr uͤble folgen nach sich und kann eine allgemeine zerruͤttung im staatswesen anrichten1761 Achenwall,Staatsklugh. 72
III
Gesamtheit der (höfischen) Umgangsformen und Verhaltensweisen
vgl.
Staat (IV)
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wo er in Rom die völlige verfassung des alldortigen staats-weesens ... erlernet hatte1778 WürzbDiözGBl. 24 (1962) 195