Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsziel
Artikel davor:
Staatsverwandte
Staatsvolk
Staatsvorsicht
Staatsvorsteher
Staatsweisheit
Staatswesen
staatswesig
staatswidrig
Staatswissenschaft
Staatswohlfahrt
Staatsziel
, n.
auf die Beförderung des Staatsinteresses zielende Absicht
bdv.:
Staatsregel,
Staatszweck
- dannenhero muß sich ein fuͤrst ... der eiteln ergoͤtzungen und anderer laͤppischer ... verrichtungen entschlagen, die ihm an der erreichung seines staatsziels nur hinderlich seyn1691 Pufendorf,Sittenlehre 514
Artikel danach:
Staatszweck
Stab
Stabbrechen
Stabbrechung
Stabeisen
Stabel
Stäbelamt
Stabelholz
Stabelle