Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsziel

Staatsziel

, n.

auf die Beförderung des Staatsinteresses zielende Absicht
  • dannenhero muß sich ein fuͤrst ... der eiteln ergoͤtzungen und anderer laͤppischer ... verrichtungen entschlagen, die ihm an der erreichung seines staatsziels nur hinderlich seyn
    1691 Pufendorf,Sittenlehre 514