Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatszweck

Staatszweck

, m.

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wie Staatsziel, Staatsinteresse 
  • nichts desto weniger schmeichelt sich Franckreich bereits mit nicht geringer hoffnung seinen weitgesteckten staatszweck [die Wahl des Dauphins zum Kaiser] endlich noch wohl zu erreichen
    Die verworffene Fürstenbergische Chur-Mütze (1689) 23
  • [da sicherheit und wohlfahrt] in dem brennpuncte der kaiserlichen obergewalt und des ersten staatszwecks zusammentraͤten
    1790 Pütter,Reichspost 87
  • die höchste staatsgewalt erstreckt sich auf ... das recht, alles dasjenige zu thun ..., wodurch der staatszweck, d.i. die allgemeine wohlfahrt, begründet und erreichet wird
    Rhein. Bund 3 (1807) 439
  • das recht der staatsgewalt alle bestehende koͤrperschaften aufzuloͤsen, sobald sie mit dem staatszweck oder mit dem gemeinwohl in gegenstoß gerathen
    1810 Brauer,ErläutCNap. IV 391
unter Ausschluss der Schreibform(en):