Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabkerze
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, f.
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auf einen Stab (I) aufgesteckte Kerze; als Leichenkerze häufig im Zsh. mit Jahrtagsstiftungen
bdv.:
Stablicht
vgl.
1staben (II)
Sachhinweis: JbFrkLf. 11/12 (1953) 398ff.
- [jaerzeit mit zwaien messen] und vier stabkertzen von vier pfunt wahses1350 EichstättUB. II 386
- zu der selmezz aufsteken vier stabkertzen auf das grab vnd einen tebich auspraitten vnd legen auf das grab1404 MBoica XX 105
- muß man haben ... bey dem gotzhaus vier stabkertzen ... die man nutzett zu ettlichen jartagen ... vnd die man auch auff steckt zu der par an aller sel tag mitten in der kirchen, auch steckt man sie auf am karfreitag1442 BambBer. 32 (1869) 57
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