Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabsamtmann
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stabsagen
Stabsamt
Stabsamtmann
, m.
in Württemberg: oberster Verwaltungsbeamter und Richter (II) in einem Stab (VI), seit 1758: in einem Oberamt (III 1)
- [bei Zollvergehen sollen die Zollbeamten] den außlaͤndischen roß und wagen arrestiren, und solches alsogleich an den nechstgesessenen staabs-amptmann gelangen lassen1657 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 201Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als sollest du der stabsamtmann neben bürgermeistern und gericht ... jährlich ... zu unserer fürstl. oberrathsexpedition unterthänigst berichten1667 Wintterlin,BehWürt. I 88
- daß er [delinquent] sich bey seiner an- und abkunfft bey dem staabs-amptmann loci, wohin er gesendet wird, anmelden [soll]1694 Reyscher,Ges. VI 190Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [der Pfleger soll, wenn] schuldner nicht zahlen wollen, solche bey dem ... staabs-amptmann verklagen1776 Württemberg/Elsaeßer,BeitrKanzlei. 227Faksimile (ca. 263 KB)
- wird in aemtern, wo keine stadtgerichte befindlich sind, die rechtspflege in erster instanz von dem ober- oder stabsamtmann ... ausgeuͤbt1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 357Faksimile - in Google Books