Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabsflecken

Stabsflecken

, m.

zu einem Stab (VI) gehörendes Dorf
  • waß es mit dehren inwohner zu Z. ... auch anderer darzu gehoͤriger staabsflecken vorschuͤtzender befreyung deß vogelrichtens ... vor eine bewandtnuß habe
    1665 Reyscher,Stat. 626