Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabsgeld

Stabsgeld

, n.

Steuer für den Unterhalt eines Stabs (XII) 
  • soll auch keiner mit belegung der staabs-gelder ... bevor die expedition und der wuͤrckliche zug fortgehet, angesehen, und dahin mit denen annehmenden staabs-officieren expresse tractiret werden
    1672 Moser,StaatsR. 30 S. 19
  • einkuͤrzung deren zu einhundert neun und dreyßig gulden zwoͤlf stuͤber gerechneten stabs-geldern 
    1744 HistBeitrPreuß. II 302
unter Ausschluss der Schreibform(en):