Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabsperson

Stabsperson

, f.

einem Stab (XII) angehörender oder unterstehender Amtsträger hohen oder niedrigeren Ranges
  • stabs-personen: major, secretarius, pfarrherr, regiments-schultheiß, wund arzt, wagenmeister, profoß, regiments-trommelschlager, stockmeister, steckenknecht
    1634 HessSamml. III 119
  • daß ... jedes orts, wo unsre ... voͤlker sich einquartiret befinden moͤchten, denen hohen vnd ober- so wohl alß nieder-officirern ... wie auch staabs-personen die servicen entrichtet werden sollen
    1679 HessSamml. III 119
  • die zahlung der staabs-personen um ihre staabs-gagen geschiehet aus dem sommer-extraordinario von nachgesetzten loͤbl. staͤnden
    1702 Moser,StaatsR. 30 S. 142
  • mittel fuͤr die staabs-personen bey beeden crays-regimentern
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 85
  • wird zuweilen ... denen officiers und anderen stabs-personen ausserordentlicher weise ... ein adjuto oder besoldungs-zulage geschoͤpfet
    1773 Moser,KreisVerf. 545
unter Ausschluss der Schreibform(en):