Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabssache

Stabssache

, f.

Angelegenheit, für die ein Stab (VI) zuständig ist, Rechtsache 
  • die stabssachen, als beaidig- und verglübdung des badmeisters ..., sodann rechtfertigung deren in bädern vorgehenden strafwürdigen schläg- und schmachhändel betreffend
    1679 Mehring,Badenfahrt 85
  • wie ... die adelichen amtssassen eines chur- oder fuͤrstlichen ... vogts ... in stabs- oder jurisdictionssachen, in civil- und peinlichen sachen amtsuntergebene, aber nicht seine unterthanen seynd
    1783 Mader,ReichsrMag. II 61