Stabssache, f.
Stabssache, f.
Angelegenheit, für die ein Stab (VI) zuständig ist, Rechtsache
bdv.:
Gerichtssache (I)
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die stabssachen, als beaidig- und verglübdung des badmeisters ..., sodann rechtfertigung deren in bädern vorgehenden strafwürdigen schläg- und schmachhändel betreffend1679 Mehring,Badenfahrt 85
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wie ... die adelichen amtssassen eines chur- oder fuͤrstlichen ... vogts ... in stabs- oder jurisdictionssachen, in civil- und peinlichen sachen amtsuntergebene, aber nicht seine unterthanen seynd1783 Mader,ReichsrMag. II 61 Faksimile