Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabstreicher

Stabstreicher

, m.

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wohnsitzlose, umherziehende Person ohne geregelte Arbeit, Landstreicher; zu den unehrlichen Leuten zählend
vgl. Stabuler
  • losze lewthe, beteler und stabstreicher, man adir weib, die sich von erer arbeit muchten generen, sullen ... nicht gehwset adir geheget werden
    1445 AktStPr. II 666
  • von stabstreichernn: auch so sollen alle bethler ... die zur arbeit tügen, gewarnet seyn, das sie bynnen vii tagen vor dem aust aus der stadt zihen auffs landt arbeyten in dem aust
    vor 1523 KönigsbergWillk. 60