Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabsverpflegung

Stabsverpflegung

, f.

Verpflegungskosten für die Mitglieder eines Stabs (XII) 
vgl. Stabsgage
  • daß ... zu erhaltung der geworbenen 2 regimenter staabs-verpflegung und verschaffung aller kriegs-nothduͤrftigkeit, ein jeder loͤblicher stand sein aͤusserstes zu thun [hat]
    1673 Moser,StaatsR. 31 S. 459