Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabsverwandte

Stabsverwandte

, m.

wie Stabsangehörige 
  • daß wir uns mit sampt unsern staabsverwandten und unterthanen zu B. nachgemellter stuck und artickele ... geeint und vertragen haben
    1513 WürtLändlRQ. II 361
  • daß ... weder die von der hiesigen buͤrgerschaft, noch staabs- und andere jurisdictions-verwandte ... der alsbaldig persoͤnlichen erscheinung sich mehr weigeren sollen
    1770 KurpfSamml. III 82