Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stabverwalter

Stabverwalter

, m.

stellvertretender Richter
  • es mag auch im fahl ehrhaffter notturfft ... der schultheiß sollichen stab in einer rechtsach zue zeiten wol einem geschwornen richter als seinem stabverwalter beuelchen
    1599 MittHohenzollern 16 (1882/83) 59