Stabverwalter, m.
Stabverwalter, m.
stellvertretender Richter
bdv.:
Stabhalter (I),
Stabsverweser
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es mag auch im fahl ehrhaffter notturfft ... der schultheiß sollichen stab in einer rechtsach zue zeiten wol einem geschwornen richter als seinem stabverwalter beuelchen1599 MittHohenzollern 16 (1882/83) 59