Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stachelschützenknecht

Stachelschützenknecht

, m.

Schützenknecht (II), Stubenverwalter einer Gesellschaft von Stachelschützen 
  • des stachelschützenknechts underthäniges begehren, ihme auf dem schützenhaus gegen gebührendem weinumgelt ... zu gestatten, daß er allda wein auszäpfen möge
    1688 BaselZGesch. 16 (1917) 352