Stadgeld, Stadegeld, Stadengeld, n.
Stadgeld, Stadegeld, Stadengeld, n.
Abgabe, Gebühr für die Nutzung eines (Schiffs-)Landeplatzes, auch: Stapel-, Niederlaggeld
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[die von L. sollen] vff dasselbe geflotzt holz keynen hohern zolle oder staden gelt setzen lassen, dann ... daruff gestanden vnd gesetzt gewest ist1462 Remling,SpeyerUB. II 310 Faksimile
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von diesem holtz ... zuzufuren von jederm sechz. 12 gr., und wird uffm vockenrodischen ufer gefurt, das stadgeld davon gehort gegen Worlitz1548 GQProvSachs.² XIX 264
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haben wir ... zoll vnd steedegelts halber ... geordnet, das ... zoller vnd gegenschreiber ... sollich zoll vnd steede gelt von ... rebstecken vnd holtzwaaren wie auch den schiff vuerleuten ... einnehmen sollen1601 ArchVorarlb. 5 (1908/09) 93
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von allen auf dem wasser daselbst hinkomenden guͤtern [werden] 7 heller staffel- oder stadengeld abgefodert1625 J.P. Orth, Von den Reichsmessen in Frankfurt a.M. (ebd. 1765) 175