Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadelgeld
Artikel davor:
stachelndick
Stachelrede
Stachelschütze
Stachelschützenknecht
Stachelwort
stachlich
Stad
Stadel
Stadelamt
Stadelbier
Stadelgeld
, n.
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Gebühr für die Lagerung von Waren in einem Stadel (II), insb. von Salz im Salzstadel
- das stadelgelt sol der geben, so die vass annempt16. Jh. NördlingenStR. 490Faksimile (ca. 114 KB)
- stadelgeld: von zwei salzfasseln, so auf den schiffen oder der ax ... von Hall hinauf geführt und zu T. in den salzstadel gelegt werden ... 3 kr.1631 QZollwTirol 189
- in die herrschaftlichen salzstädel nach B. [versendetes Salz,] ... wovon das stadelgeld à 2 kr. per faß der allergnädigsten herrschaft zugute kamnach 1766 ArchVorarlb. 2 (1905/06) 91