Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadelgeld

Stadelgeld

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Gebühr für die Lagerung von Waren in einem Stadel (II), insb. von Salz im Salzstadel 
  • das stadelgelt sol der geben, so die vass annempt
    16. Jh. NördlingenStR. 490
  • stadelgeld: von zwei salzfasseln, so auf den schiffen oder der ax ... von Hall hinauf geführt und zu T. in den salzstadel gelegt werden ... 3 kr.
    1631 QZollwTirol 189
  • in die herrschaftlichen salzstädel nach B. [versendetes Salz,] ... wovon das stadelgeld à 2 kr. per faß der allergnädigsten herrschaft zugute kam
    nach 1766 ArchVorarlb. 2 (1905/06) 91