Stadmiete, Stademiete, f.
Stadmiete, Stademiete, f.
Mietzins, Nutzungsgebühr für best. Uferflächen
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was geladener schiffe oder gebunden floße würdent in der faudi, die sint schuldig zu stadmit iglichs ein pfenninge1459 BadW. 298 Faksimile
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irrung vnd geprech ... berurn holtzflossen, aufarcken vnd stademit in der stainacher bach1518 ArchHessG. 14 (1875/79) 347
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herrschaftliche bäche: ... die unterthanen [haben das Recht], ihr holz darin zu flöszen ... für letztere erlaubnis wird an die herrschaft die stadt müdt bezalt1560 Hirschhorn/GrW. I 445 Faksimile
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[Flößer müssen] kein stattmüt oder in unsern garten anhero etwas geben1593 NArchHeidelb. 2 (1893) 213
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innahm geld zu stadtmieth, von denjenigen so auf der Itter ... geflößt1667 Sulzmann,HolzhNeckar 44