Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadmiete

Stadmiete

, f., Stademiete, f.

Mietzins, Nutzungsgebühr für best. Uferflächen
  • was geladener schiffe oder gebunden floße würdent in der faudi, die sint schuldig zu stadmit iglichs ein pfenninge
    1459 BadW. 298
  • irrung vnd geprech ... berurn holtzflossen, aufarcken vnd stademit in der stainacher bach
    1518 ArchHessG. 14 (1875/79) 347
  • herrschaftliche bäche: ... die unterthanen [haben das Recht], ihr holz darin zu flöszen ... für letztere erlaubnis wird an die herrschaft die stadt müdt bezalt
    1560 Hirschhorn/GrW. I 445
  • [Flößer müssen] kein stattmüt oder in unsern garten anhero etwas geben
    1593 NArchHeidelb. 2 (1893) 213
  • innahm geld zu stadtmieth, von denjenigen so auf der Itter ... geflößt 
    1667 Sulzmann,HolzhNeckar 44