Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadt-W

Stadt-W

, n.

der Buchstabe W als Stadtzeichen für Breslau (lat. Wratislavia)
  • sol die arbeit von diesem silber zu einem kenn- und mercklichen unterscheide deß virzehenlötigen ... mit einem absonderlichen puntzen ohne daß hiesige stadt-w ... gezeichnet werden
    1677 Hintze,BreslGoldschm. 196