Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadt-W
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Stadt-W
, n.
der Buchstabe W als Stadtzeichen für Breslau (lat. Wratislavia)
- sol die arbeit von diesem silber zu einem kenn- und mercklichen unterscheide deß virzehenlötigen ... mit einem absonderlichen puntzen ohne daß hiesige stadt-w ... gezeichnet werden1677 Hintze,BreslGoldschm. 196