Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtapotheke
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Stadtapotheke
, f.
von einer Stadt (III) betriebene oder verpachtete Apotheke; nach Stadtrecht privilegierte, der Stadtobrigkeit unterstellte Apotheke
- [da] in der stadt apothecken ein grosses capital von 50. bis 60.000 rthl. stecken, ... ob es nicht zu practiciren, daß die stadt apotheck entweder verpachtet oder solch groß capital ... eingeschrencket werden moͤge1672 DiarEurop. 24 (1672) App. 220
- auspackung und besichtigung der neuangeschafften und angekommenen exoticorum ... daß solches, so viel die stadt-apothecken betrifft, nachbleiben moͤge1693 CCMarch. V 4 Sp. 63Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wegen der stadt-apothecke und der buͤrgerlichen amts-chirurgorum in der stadt, die von der universitaͤt keine dependentz haben, bleibet es ... wie es bisher gewesen1736 BrschwLO. I 727Faksimile - in Google Books
- sollen die apotheker-gesellen allezeit 4. jahre in der fremde in angesehenen officinen ... zubringen, und hernach das 5te wander-jahr in der dahiesigen hof- oder stadt-apotheke erstehen1769 SammlBadDurlach I 474Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die einkuͤnfte der stadt Greifswald fliessen aus] den paͤchten und miethen in der stadt, als von den der stadt gehoͤrigen buden und haͤusern, von der stadtapotheke, von der bleiche, waage1786 Gadebusch,Staatskunde I 149Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)