Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtapotheke

Stadtapotheke

, f.

von einer Stadt (III) betriebene oder verpachtete Apotheke; nach Stadtrecht privilegierte, der Stadtobrigkeit unterstellte Apotheke
  • [da] in der stadt apothecken ein grosses capital von 50. bis 60.000 rthl. stecken, ... ob es nicht zu practiciren, daß die stadt apotheck entweder verpachtet oder solch groß capital ... eingeschrencket werden moͤge
    1672 DiarEurop. 24 (1672) App. 220
  • auspackung und besichtigung der neuangeschafften und angekommenen exoticorum ... daß solches, so viel die stadt-apothecken betrifft, nachbleiben moͤge
    1693 CCMarch. V 4 Sp. 63
  • wegen der stadt-apothecke und der buͤrgerlichen amts-chirurgorum in der stadt, die von der universitaͤt keine dependentz haben, bleibet es ... wie es bisher gewesen
    1736 BrschwLO. I 727
  • sollen die apotheker-gesellen allezeit 4. jahre in der fremde in angesehenen officinen ... zubringen, und hernach das 5te wander-jahr in der dahiesigen hof- oder stadt-apotheke erstehen
    1769 SammlBadDurlach I 474
  • [die einkuͤnfte der stadt Greifswald fliessen aus] den paͤchten und miethen in der stadt, als von den der stadt gehoͤrigen buden und haͤusern, von der stadtapotheke, von der bleiche, waage
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 149