Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbank

Stadtbank

, f.

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städt. Bankhaus
  • wann die banckherren, es sey nun eine gantze stadt oder republic, die ihnen in der gemeinen stadtbanck anvertraute gelder haben violirt und angegriffen
    1688 Becher,Diskurs3 199
  • es wurden oͤffentlich ... zur sicherheit der gewinnenden [der lotterie] 300.000 rthl. in die wiener stadtbank gelegt
    1801 Krünitz,Enzykl. 81 S. 68