Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbarbier
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Stadtbannzaun
Stadtbarbier
, m., Stadtbarbierer, m.
I
wie Stadtchirurg
- daß sie zu G. ... iede blut-runsten sehen und fuͤr sie gestellet haben wollen ... durch den stadt-barbier1544 CAug. III 60Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu einem stadtbarbierer angestellt ... [erhält W. eine jährliche] stadtbarbierersgetreidbesoldung1741 NeuburgKollBl. 62 (1898) 37
II
in einer Stadt (II) ansässiger, (zunftgebundener) Bartscherer und Wundarzt
- die innungs-articul der stadt-barbierer zu Leipzig1695 Hempel,JurLex. VII 834
- damit die muthwillige und freveler wegen gewragter und strafbarer wunden und schlaͤge nicht moͤgen ungestraft hin passiren, so sollen alle diese stadt-barbierer bey verlust ihres amts und dieser stadt wohnung, alsobald sie jemand zu verbinden annehmen, solches ... anmelden1787 Anderson,HambPrivR. III 61