Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbau

Stadtbau

, m.

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I städt. Baumaßnahme; städt. Bauwesen, öffentliche Bautätigkeit für/durch eine Stadt (III) 
  • mit nutzlichen statbeuwen und sachen haben andere burgermeister ... wol so vil uisgericht
    1581 BuchWeinsberg III 116
  • [tittell des außgebens:] stattpaw Vorchaimb
    1588 Bachmann,BambLst. 278
  • [übermäßige Waldnutzung, dardurch] ir rächt deß holtzhouws zů iren fürfallenden stattbüwen entzogen vnd benommen werdind
    1608 ArgauLsch. I 482
  • bey der kaͤmmerey sind zwey rathsherrn angesetzt; diese haben die stadtbauten, die unterhaltung der stadtmauern, graben und brunnen zu besorgen
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 232
II städt. Etat, Kasse zur Finanzierung von Bau und Unterhaltung der öffentlichen Gebäude
  • verbietten wir ... alle spiel bei ainem gulden in gold an den gemainen statt oder dorffbaue zu bezalen
    1509/28 Wertheim 44
  • daß alle ... straffen von vberfahrung dieser vnser reformation vnd ordnung herruͤhrend, allein vnserm stattbauw, vnd demselben zum besten, verfallen
    FrankfRef. 1578 VIII 14
  • daß hinfuͤro ein jeder jud, so offt er sich verheyrathet ... 4 goldguͤlden in specie auf eines e. raths stadt-bau unfehlbar zu entrichten schuldig seyn soll
    1613 Schudt,JüdMerkw. III 149