Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbau
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Stadtbau
, m.
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I
städt. Baumaßnahme; städt. Bauwesen, öffentliche Bautätigkeit für/durch eine Stadt (III)
bdv.:
Stadtgebäu (II)
- mit nutzlichen statbeuwen und sachen haben andere burgermeister ... wol so vil uisgericht1581 BuchWeinsberg III 116Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- [tittell des außgebens:] stattpaw Vorchaimb1588 Bachmann,BambLst. 278
- [übermäßige Waldnutzung, dardurch] ir rächt deß holtzhouws zů iren fürfallenden stattbüwen entzogen vnd benommen werdind1608 ArgauLsch. I 482Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- bey der kaͤmmerey sind zwey rathsherrn angesetzt; diese haben die stadtbauten, die unterhaltung der stadtmauern, graben und brunnen zu besorgen1786 Gadebusch,Staatskunde I 232Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
städt. Etat, Kasse zur Finanzierung von Bau und Unterhaltung der öffentlichen Gebäude
vgl.
Dorfbau,
Stadtkasse
- verbietten wir ... alle spiel bei ainem gulden in gold an den gemainen statt oder dorffbaue zu bezalen1509/28 Wertheim 44Faksimile (ca. 67 KB)
- daß alle ... straffen von vberfahrung dieser vnser reformation vnd ordnung herruͤhrend, allein vnserm stattbauw, vnd demselben zum besten, verfallenFrankfRef. 1578 VIII 14Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- daß hinfuͤro ein jeder jud, so offt er sich verheyrathet ... 4 goldguͤlden in specie auf eines e. raths stadt-bau unfehlbar zu entrichten schuldig seyn soll1613 Schudt,JüdMerkw. III 149