Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbausache
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, f.
das städt. Bauwesen betreffende Angelegenheit
- es soll ein stadtbaumeister darauf ... beeidiget werden, daß er fleißig ... sein wolle, ... zu besichtigen, zu berathschlagen und anordnen, da etwas nothwendiges und schädliches wäre an der stadt zu verbeßern, sich auch in vorfallenden stadtbausachen mit fleißigen, erfahrnen und guten bauleuthen, arbeitern oder taglöhnern versehen1593/94 TrierWQ. 94Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln