Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbauwesen

Stadtbauwesen

, n.

Gesamtheit der baulichen Angelegenheiten einer Stadt (III) 
  • [welchergestalt ihr die xvi Männer] zur administration des stadtbauwesens und austeilung der ämbter bei der cämerei ... nicht lassen wollen
    1695 QKielVerf. 71
  • [stadt bau inspector G. wird verpflichtet,] das gemeine stadt bau weesen getreulich zu dirigieren und mit aller mögligster menage zu besorgen
    1735 ZSchwabNeuburg 53 (1938) 133
  • daß er [der jährliche bürgermeister] insonderheit vor alle bestellungen sowohl in herrschaftlichen als stadtsachen vor das stadtbauwesen sorget
    1765 Ennen,Saarstädte 242
  • es sollen aber neben dem aus dem gericht zwey gewisse bauverstaͤndige ernannt, diesen unter der dirigirung des aͤltern burgemeisters, fuͤr bestaͤndig die aufsicht des stadtbauwesens uͤbertragen und jedem dieser beiden jaͤhrlich 9 fl. verguͤtet werden
    1802 WeistNassau I 219