Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbeamtete
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, m.
wie Stadtbeamte
- daß der stadt ... ausgabe an zinsen ... und an besoldung vor die stadt-beamtete uͤber 12000 gulden jaͤrlich sich beliefen1668 Fugger,Ehrensp. 900Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg