Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbeamtete

Stadtbeamtete

, m.

wie Stadtbeamte 
  • daß der stadt ... ausgabe an zinsen ... und an besoldung vor die stadt-beamtete uͤber 12000 gulden jaͤrlich sich beliefen
    1668 Fugger,Ehrensp. 900