Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbedesetzer

Stadtbedesetzer

, m.

städt. Steuerveranlager und Abgabeneintreiber; auch mit weiteren Aufgaben betraut
vgl. Bedesetzer
  • uff denn fall ... einer obgeschriebene bueßen mutwilliger weiß nicht achten ... wollte, so sollen ... die stattbesetzer ... dem beclagten zur pfandung greiffen und dem cleger nach billigen dingen darschätzen
    1572 AdelsheimStR. 663 [hierher?]
  • [ein] stadtbesetzer [handhabt die Feld- und Waldpolizei und weist den Bürgern ihr Brennholz an]
    1572 Adelsheim/ZGO.2 3 (1888) 218 [hierher?]
unter Ausschluss der Schreibform(en):