Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbediente

Stadtbediente

, m.

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im Dienst einer Stadt (III) tätige Person
  • [oberste Klasse der Kleiderordnung:] adeliche, andere graduirte satzbürger und vornehmste stattbedienten 
    1667 Alemannia 33 (1905) 39
  • sollen alle stattbediente ieweilen, ehe ... sie ihr holtz abholen, sich bey den holtzmeisteren anmelden und die zeichen außlößen
    1668 SchlettstStR. 709
  • [daß] ein jeder nach seiner haabseeligkeit angeschlagen und taxiret werde, ... auch diejenige so als stadt-bediente von burgermeister und rath in contribution ... freygehalten werden
    1676 HessSamml. III 80
  • stadtbedienten, die man bey der fortification, artillerie und militair-diensten angenommen und von der stadt salariret hat
    1710 RevalStR. II 378
  • die brüchtengelder sowohl alß dasjenige, waß ein neuer bürger an die rahtsglieder und stadts-bediente über das ordentliche bürgergeld zahlen müßen, und welches niemals zur berechnung kommen, sollen von nun an ... richtig in einnahme berechnet werden
    1718 HammStR. 58
  • [daß] an stat der von einigen membris und stadtbedienten bisher genossenen accise- und schatzfreiheit verbessertes gehalt [ausgezahlet werde]
    1718 IserlohnUB. 249
  • ein jeder von dem magistrat [wird] in ersterer instanz bei dem hofgerichte, von denen anderen stadtbedienten aber nirgends anders als in erster instanz vor dem magistrat wegen ihrer amtsverrichtungen zur verantwortung ... gezogen
    1744 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 719
  • [dem secretario ist] so wenig, als dem buͤrgermeister oder einem andern rathsverwandten und stadtbedienten erlaubt, dasselbe [pfandprotocoll] aus dem loco publico nach seinem privathause zu nehmen
    1768 SystSammlSchleswH. II 1 S. 318
  • unterschiedliche stadt-bediente: stadt-procuratores, ... gerichtshalter des gesamt-gerichts zu B., ... stadt-chirurgus, ... stadt-bade-mütter
    1771 HannovGBl. 8 (1905) 75
  • wer die stillen leichenbegaͤngnisse in Schwerin beunruhiget, ... der soll auf die erste anzeige zur strafe gezogen ... werden ... wobei gnaͤdigst freigegeben worden, sich der stadtbedienten zur aufsicht fuͤr eine billige discretion zu bedienen
    1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 330
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