Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbediente
Artikel davor:
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Stadtbau
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Stadtbaumeister
Stadtbausache
Stadtbauwesen
Stadtbeamte
Stadtbeamtete
Stadtbede
Stadtbedesetzer
Stadtbediente
, m.
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im Dienst einer Stadt (III) tätige Person
bdv.:
Stadtdiener (I),
Stadtgesinde
- [oberste Klasse der Kleiderordnung:] adeliche, andere graduirte satzbürger und vornehmste stattbedienten1667 Alemannia 33 (1905) 39
- sollen alle stattbediente ieweilen, ehe ... sie ihr holtz abholen, sich bey den holtzmeisteren anmelden und die zeichen außlößen1668 SchlettstStR. 709Faksimile (ca. 76 KB)
- [daß] ein jeder nach seiner haabseeligkeit angeschlagen und taxiret werde, ... auch diejenige so als stadt-bediente von burgermeister und rath in contribution ... freygehalten werden1676 HessSamml. III 80Faksimile (ca. 522 KB)
- stadtbedienten, die man bey der fortification, artillerie und militair-diensten angenommen und von der stadt salariret hat1710 RevalStR. II 378Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die brüchtengelder sowohl alß dasjenige, waß ein neuer bürger an die rahtsglieder und stadts-bediente über das ordentliche bürgergeld zahlen müßen, und welches niemals zur berechnung kommen, sollen von nun an ... richtig in einnahme berechnet werden1718 HammStR. 58Faksimile (ca. 73 KB)
- [daß] an stat der von einigen membris und stadtbedienten bisher genossenen accise- und schatzfreiheit verbessertes gehalt [ausgezahlet werde]1718 IserlohnUB. 249Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- ein jeder von dem magistrat [wird] in ersterer instanz bei dem hofgerichte, von denen anderen stadtbedienten aber nirgends anders als in erster instanz vor dem magistrat wegen ihrer amtsverrichtungen zur verantwortung ... gezogen1744 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 719
- [dem secretario ist] so wenig, als dem buͤrgermeister oder einem andern rathsverwandten und stadtbedienten erlaubt, dasselbe [pfandprotocoll] aus dem loco publico nach seinem privathause zu nehmen1768 SystSammlSchleswH. II 1 S. 318Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- unterschiedliche stadt-bediente: stadt-procuratores, ... gerichtshalter des gesamt-gerichts zu B., ... stadt-chirurgus, ... stadt-bade-mütter1771 HannovGBl. 8 (1905) 75
- wer die stillen leichenbegaͤngnisse in Schwerin beunruhiget, ... der soll auf die erste anzeige zur strafe gezogen ... werden ... wobei gnaͤdigst freigegeben worden, sich der stadtbedienten zur aufsicht fuͤr eine billige discretion zu bedienen1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 330Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)