Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbeschwerde
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Stadtbeschwerde
, f.
I
Abgabe, Zahlungsverpflichtung an eine Stadt (III)
- [der vom Rat angestellte Jäger wird befreit] von allen stadtbeschwerden außerhalb der accise1668 Köster,JagdRostock 25
II
wie Stadtausgabe
- der magistrat erhebet von der buͤrgerschaft die steuren und accisen ... und verwendet solche zu abfindung und berichtigung der stadtbeschwerden1778 ActaOsnabr. I 266