Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbeschwerde

Stadtbeschwerde

, f.


I Abgabe, Zahlungsverpflichtung an eine Stadt (III) 
  • [der vom Rat angestellte Jäger wird befreit] von allen stadtbeschwerden außerhalb der accise
    1668 Köster,JagdRostock 25
II wie Stadtausgabe 
  • der magistrat erhebet von der buͤrgerschaft die steuren und accisen ... und verwendet solche zu abfindung und berichtigung der stadtbeschwerden 
    1778 ActaOsnabr. I 266