Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbierkeller
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Stadtbeste
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Stadtbier
Stadtbierkeller
, m.
städt. Keller zu Lagerung, Verkauf und Ausschank von (insb. auswärtigem) Bier
bdv.:
Stadtkeller (I)
- daß ein raht ... den stadtbierkeller wie auch alle weinkeller am sontage und andren heiligen tagen nicht eher, bis die hohe messe ... wäre ausgesungen worden, offne1461 Thorn/MittCopernikusV. 13 (1904) 96
- der stadbyrkelre vnder dem kouffhus stehit ouch an des rades hant1464 Größler,Eisleben 44Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf