Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbischof

Stadtbischof

, m.

in einer Stadt (II) ansässiger Bischof
  • damit des abgeleibten gottseligs vorhaben, durch boßhafftige arglistigkait der betruͤger nit verhalten werde, so solle menigklich, wer solliches ... erfehret, freye macht haben, alles was durch den testator zu sollicher sachen verschafft wirdt sein worden ... dem statbischoffe kundt zemachen
    1566 Pegius,CodJust. 53r