Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbischof
Artikel davor:
Stadtbeschau
Stadtbeschirmer
Stadtbeschirmeramt
Stadtbeschützer
Stadtbeschwerde
Stadtbeste
Stadtbeutel
Stadtbier
Stadtbierkeller
Stadtbild
Stadtbischof
, m.
in einer Stadt (II) ansässiger Bischof
- damit des abgeleibten gottseligs vorhaben, durch boßhafftige arglistigkait der betruͤger nit verhalten werde, so solle menigklich, wer solliches ... erfehret, freye macht haben, alles was durch den testator zu sollicher sachen verschafft wirdt sein worden ... dem statbischoffe kundt zemachen1566 Pegius,CodJust. 53rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit