Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtböttcher

Stadtböttcher

, m.

in einer Stadt (II) ansässiger (zunftgebundener) Hersteller von Fässern und anderen (Holz-)Gefäßen
  • die stadtbötticher haben eine beliebung vnter sich gemacht, kein pohlnischen mann ihr handwerck zu lehren
    1478 MittCopernikusV. 13 (1904) 123