Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtboteneid

Stadtboteneid

, m.

Eid eines Stadtboten 
  • der gerichts- und stattpothen aid: ihr sollet schweren ..., das ihr ... burgermaister und rath gehorsam ... sein und, was euch von demselben aufgeben ... wirdt, vleissig [verrichten wollet]
    1610 Innviertel/ÖW. XV 102