Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbrückenmeister

Stadtbrückenmeister

, m.

Aufseher über eine städt. Brücke
  • gemeiner stadt-bruͤckenmeister und andern dienern bey der bruͤcke [wurde] ... eine ordnung, darnach obberuͤhrte mauth und andere sachen derselben anhaͤngig ... gehandlet werden sollen, verfaßt
    1524 CAustr. III 58