Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbrückenmeister
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stadtbräuchlich
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Stadtbrief
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Stadtbrückenmeister
, m.
Aufseher über eine städt. Brücke
vgl.
Brückmeister (I)
- gemeiner stadt-bruͤckenmeister und andern dienern bey der bruͤcke [wurde] ... eine ordnung, darnach obberuͤhrte mauth und andere sachen derselben anhaͤngig ... gehandlet werden sollen, verfaßt1524 CAustr. III 58Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)