Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbrunnen

Stadtbrunnen

, m.

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Brunnen zur Wasserversorgung einer Stadt (II); einer Stadt (III) zugehörige Wasserquelle, Brunnenanlage
bdv.: Stadtborn
  • das die burger hinlassen haben ettleich weingerten, die zu dem spital gehoren und ettleich die zu der chappeln am markcht und zu dem statbrun 
    1454 RetzStB. 132
  • welcher vnser statt brunnen nachts oder tags ... vervnreiniget zů schaden vnd nachteil gemeinem nutz ..., der sol darumb gestrafft vnd ertrenckt werden
    1520 FreiburgStR. V 13 [Komp.?]
  • 3 gld. ... den windelbaum am statbrunn von neuem vnnd ein neuen posten gemacht
    1583 HornbachRechn. 31
  • stadt-brunnen ..., zu dessen unterhaltung ... der stadt-wald wegen benoͤthigter roͤhren ... fast gantz veroͤdet worden
    1676 HessSamml. III 83
unter Ausschluss der Schreibform(en):