Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbrunnen
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, m.
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Brunnen zur Wasserversorgung einer Stadt (II); einer Stadt (III) zugehörige Wasserquelle, Brunnenanlage
bdv.:
Stadtborn
vgl.
Stadtwasser
- das die burger hinlassen haben ettleich weingerten, die zu dem spital gehoren und ettleich die zu der chappeln am markcht und zu dem statbrun1454 RetzStB. 132
- welcher vnser statt brunnen nachts oder tags ... vervnreiniget zů schaden vnd nachteil gemeinem nutz ..., der sol darumb gestrafft vnd ertrenckt werden1520 FreiburgStR. V 13 [Komp.?]Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- 3 gld. ... den windelbaum am statbrunn von neuem vnnd ein neuen posten gemacht1583 HornbachRechn. 31
- stadt-brunnen ..., zu dessen unterhaltung ... der stadt-wald wegen benoͤthigter roͤhren ... fast gantz veroͤdet worden1676 HessSamml. III 83Faksimile (ca. 477 KB)