Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbrunnenmeister

Stadtbrunnenmeister

, m.

Aufseher über die städt. Wasserversorgung
  • F., stadtbrunnmeister 
    1612 OstbairGrenzm. 2 (1958) 159
  • das städtische bauamt und der demselben untergeordnete stadtbrunnenmeister [sollen] ... darauf wachen, daß sowohl die wenigen öffentlichen brunnen, ... als die brunnen in den privat-häusern in gutem stande erhalten, gereiniget ... werden
    1803 Kropatschek,KKGes. XVIII 161