Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbuchwillkür
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Stadtbrunnenmeister
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, f.
in ein Stadtbuch eingetragene Stadtwillkür
- wenn der rath zwischen kriegischen partheyen ... erkenntniß thut oder spricht, so soll er nach der stadt-buch-willkuͤhr und gewohnheit ... urtheilen1510 Heinemann,StatRErfurt 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)