Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbuchwillkür

Stadtbuchwillkür

, f.

in ein Stadtbuch eingetragene Stadtwillkür 
  • wenn der rath zwischen kriegischen partheyen ... erkenntniß thut oder spricht, so soll er nach der stadt-buch-willkuͤhr und gewohnheit ... urtheilen
    1510 Heinemann,StatRErfurt 122