Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadteingesessene
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Stadteingesessene
, m.
wie Stadteinwohner
- so hem nycht geleyvede persoenlich residentie tedoin, hefft hie resigneirt in hande der patronen als kerckmester van wegen stats und keirspels ingesetten1535 BreckerfeldUB. II 209Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- es sollen gesammter unter stadt-jurisdiction wohnender buͤrger und anderer stadts-eingesessenen wohn-haͤuser ... billigermaßen taxiret und daruͤber ein richtiges taxations-protocoll und register verfertiget werden1746 CCHolsat. III 1336Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- abbezahlung der koͤnigsberger kriegsschuld, ... woruͤber wir die, mit gleicher ruͤcksicht auf das interesse der glaͤubiger und die erhaltung der koͤnigsberger stadteingesessenen, von uns zu treffenden bestimmungen ... erlassen werden1810 NCCPruss. XII 2 Sp. 985Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin