Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadteinigung

Stadteinigung

, f.

wie Stadteinung 
  • dieweil ich ... das burgerrecht an mich gebracht, das ich dan noch einen gewondtlichen burgereidt leisten, das burgergelt erleggen, burgerrecht und stadteinigunge halten [will]
    1573 HamelnUB. II 658