Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadteinung
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Stadteinung
, f.
gewillkürte Rechtssatzung der Stadtbürgerschaft insb. in Bezug auf den Stadtfrieden (I); städt. Statutenrecht
bdv.:
Stadteinigung
vgl.
Stadtstatut
- daß wir ... wider der stadt einunge in den puncten ... wissentlich vnd fürsetzlich nicht handeln1512 Haltaus 612 [Komp.?]Faksimile - in Google Books
- [seltsagen sollen] glich wi andere burgere in pflicht und burgerecht treten und sich noch der stateinung halten1525 Stolberg/Franz,BauernkrQ. 510