Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadteinung

Stadteinung

, f.

gewillkürte Rechtssatzung der Stadtbürgerschaft insb. in Bezug auf den Stadtfrieden (I); städt. Statutenrecht
  • daß wir ... wider der stadt einunge in den puncten ... wissentlich vnd fürsetzlich nicht handeln
    1512 Haltaus 612 [Komp.?]
  • [seltsagen sollen] glich wi andere burgere in pflicht und burgerecht treten und sich noch der stateinung halten
    1525 Stolberg/Franz,BauernkrQ. 510