Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfähnrich
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Städtestand
Städtetag
Städtetaxe
Stadtetter
Städteversammlung
Stadtfabrikenmeister
Stadtfächter
Stadtfaden
Stadtfahne
Stadtfähnlein
Stadtfähnrich
, m.
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Aufbewahrer, Träger der Stadtfahne (I); Anführer der Bürgerwehr; zT. als Ratsamt
bdv.:
Stadtgardehauptmann
- der stadt-faͤhndrich ... [soll] die handtwercks-gesellen maͤgde und weiber zusammen treiben ..., daß immer einer dem andern lederne eymer mit wasser zureichen kan, damit desto eher ... wasser zu feuer gebracht werde1672 CCMarch. V 1 Sp. 165Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [Mitglieder der zweiten von sechs Klassen der Freiberger Kleiderordnung:] literati, unter- berg- und hütten-beamte ... stadt-fähndriche1673 Krickeberg,ProtKantorat 94
- [der] stadt-fendrich [solle] dem schloß-guarnisons-fendrich ... schimpfflich nachgeredet haben1688 SammlLivlLR. II 1083Faksimile - in Google Books
- stadtraths-verwandte: stadtwachtmeister ..., stadt-faͤhndrich ..., zollknechtKurmainzHofKal. 1770 S. 167