Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfarbe
Artikel davor:
Städtetag
Städtetaxe
Stadtetter
Städteversammlung
Stadtfabrikenmeister
Stadtfächter
Stadtfaden
Stadtfahne
Stadtfähnlein
Stadtfähnrich
Stadtfarbe
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
heraldische Farbe(n) einer Stadt (III); meton. Tuche und Bekleidung der Stadtbediensteten in heraldischer Farbgebung
vgl.
Stadtkleidung
- wann du dann von gemainer statt wegen ze laufen nit gepraucht, so soltu allweg in der statfarb auf dem rathaus und der gassen ... auf ainen burgermaister warten1594 (Hs.) ÜberlingenStR. 268Faksimile (ca. 87 KB)
- inauguration des neuen rathhauses zu Zuͤrich anno 1698 ... 4 geschworne stadt-reuter oder einspaͤnniger mit der stadt-farbe1720 Lünig,TheatrCerem. II 1062Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß er einen wächter mit der stadtfarb hinzu stelle, zu sorgen, daß die knaben nicht etwann auch steine nehmen1783 Pestalozzi,Werke IX 14