Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfarbe

Stadtfarbe

, f.

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heraldische Farbe(n) einer Stadt (III); meton. Tuche und Bekleidung der Stadtbediensteten in heraldischer Farbgebung
  • wann du dann von gemainer statt wegen ze laufen nit gepraucht, so soltu allweg in der statfarb auf dem rathaus und der gassen ... auf ainen burgermaister warten
    1594 (Hs.) ÜberlingenStR. 268
  • inauguration des neuen rathhauses zu Zuͤrich anno 1698 ... 4 geschworne stadt-reuter oder einspaͤnniger mit der stadt-farbe 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1062
  • daß er einen wächter mit der stadtfarb hinzu stelle, zu sorgen, daß die knaben nicht etwann auch steine nehmen
    1783 Pestalozzi,Werke IX 14