Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfeld
Artikel davor:
Städtetaxe
Stadtetter
Städteversammlung
Stadtfabrikenmeister
Stadtfächter
Stadtfaden
Stadtfahne
Stadtfähnlein
Stadtfähnrich
Stadtfarbe
Stadtfeld
, n.
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I
einer Stadt (III) gehörendes Feld, Flurstück, Gebiet
vgl.
Stadtacker (I)
- auf dem stadthattert, jungen wald, bongarder busch, stadtfelder, ackerländer, wiesen und alles, was gemeyner stadt zugehörig, fleißig zu besorgen1698 SiebbStatMun. 35Faksimile - in Google Books
- gleichwie ... die ritterhuffen und stadtfelder æquipariret und steuerfrey erklæhret2. Hälfte 17. Jh. Westphalen,Mon. II 1829Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- da sich auch einige von unsern officierern unterstehen sollen, wenn sie in den staͤdten im quartier liegen, ... auf denen stadt-feldern, so den rath-haͤusern zugehoͤren, ... zu jagen1720 CCMarch. IV 1 Sp. 707Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der zweyte [Ratsherr] hat die besorgung der landoͤkonomie in den stadtfeldern und wiesen, der viehordnung und des fuhrwesens [unter sich]1786 Gadebusch,Staatskunde I 217Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie Stadtgebiet (II)
- [W.] vorsettet eine halve hove, up deme statfelde belegen1539 PommVis. I 230
- [das kloster würde] derer güter halber, so innerhalb der stadt ... oder auf dem rostockischen stadtfelde gelegen, zu belangen sein1584 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 297Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [der] jäger vor den rhatstuhl [soll] ... das stadtfelt und heyde nach gelegenheit und zu gewöhnliger jahreszeit ... bejagen1668 Köster,JagdRostock 25
III
innerhalb der städt. Gemarkung befindliches Feld, Flurstück
vgl.
Stadtacker (II)
- so soll hinfuͤhro keiner ein einig baar tauben, er habe denn eigenthuͤmblich stadt-feldt ... zu halten [befugt seyn]1658 GeraStR. 192Faksimile (ca. 187 KB)
- zu dieser combinir- und vergroͤsserung haben ... die buͤrger von iedem scheffel stadt-feldes etwas weniges contribuiren muͤssen1721 Knauth,Altenzella III 369Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg