Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfeuerordnung

Stadtfeuerordnung

, f.

zur Regelung des Brandschutzes erlassene städt. Ordnung (II) 
  • stadtfeureordenunge, so hirbevor vorzeichnet und gemeyner stadt zum nutzligesten ufgeriecht
    1572 WitzenhQ. 131
  • [die dreger sollen] schuldigk sein ... in feursnoͤthen besage der stadtfeurordnung fleißigk und getrewlich ihren pflichten nach auffczuwarten
    1620 StettinTräger 352
  • die stadt-feuerordnungen ... koͤnnten alsdann nur auf die besondern oͤrtlichen beduͤrfnisse ruͤcksicht nehmen
    1803 v.Berg,PolR. III 23