Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfiskus

Stadtfiskus

, m.

wie Stadtkasse 
  • mag auch keiner, welcher ... in der stadt freyheiten und recht eingetreten, sich daraus begeben, er habe dann zuvor von allen seinen guͤtern, die er von der stadt ausfuͤhret, den zehendten pfennig dem stadt-fisco hinterlaßen
    1648 RevalStR. II 263