Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfreiland

Stadtfreiland

, n.

von der Deichlast befreites, auf städt. Boden liegendes Landstück?
  • H.v.A. aͤstimiret seinen schaden auf 10 000 ... worzu wurden commissarien geordnet ... und doctor D., den ginge es wegen des stadtfreilandes selber mit an
    um 1680 (Hs.) StaatsbMag. III 756