Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfreiland
Artikel davor:
Stadtfeuerordnung
Stadtfischer
Stadtfischweiher
Stadtfiskus
Stadtflecken
Stadtfleischhacker
(Stadtfleischhaus)
stadtflüchtig
Stadtflur
Stadtfreiheit
Stadtfreiland
, n.
von der Deichlast befreites, auf städt. Boden liegendes Landstück?
vgl.
Freiland (I 2)
- H.v.A. aͤstimiret seinen schaden auf 10 000 ... worzu wurden commissarien geordnet ... und doctor D., den ginge es wegen des stadtfreilandes selber mit anum 1680 (Hs.) StaatsbMag. III 756Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel