Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfreiung
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Stadtfischweiher
Stadtfiskus
Stadtflecken
Stadtfleischhacker
(Stadtfleischhaus)
stadtflüchtig
Stadtflur
Stadtfreiheit
Stadtfreiland
Stadtfreiung
, f.
I
wie Stadtfreiheit (I)
- das khain nachpaur yemants aus dem gericht etwas verkauft laut der stadtfreyung, er hab dan zuvor den kauf bestanden von den burgern1531/56 Tirol/ÖW. XVII 6
II
wie Stadtfreiheit (III)
- obwohlen zwahr der S. ... in der stattfreyung den ersten straich ausgeben und desthalben woll straffmässig währe1713 Zwettl/DRWArch.