Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfreiung

Stadtfreiung

, f.


I wie Stadtfreiheit (I) 
  • das khain nachpaur yemants aus dem gericht etwas verkauft laut der stadtfreyung, er hab dan zuvor den kauf bestanden von den burgern
    1531/56 Tirol/ÖW. XVII 6
II wie Stadtfreiheit (III) 
  • obwohlen zwahr der S. ... in der stattfreyung den ersten straich ausgeben und desthalben woll straffmässig währe
    1713 Zwettl/DRWArch.