Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgeheim

Stadtgeheim

, n.

nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Angelegenheit der Stadtregierung
vgl. Ratsgeheim
  • alle gemaine statt gehaimbs, die er [stattschriber] bei solchem ambt erfahren hätte, verschwigen zu behalten
    1625 Müller,MünchenAmtsträger 119