Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgeheim
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Stadtgebot
Stadtgebrauch
stadtgebräuchig
Stadtgebrechen
Stadtgebühr
Stadtgebüttel
Stadtgedinge
Stadtgefälle
Stadtgegenschreiber
Stadtgeheim
, n.
nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Angelegenheit der Stadtregierung
vgl.
Ratsgeheim
- alle gemaine statt gehaimbs, die er [stattschriber] bei solchem ambt erfahren hätte, verschwigen zu behalten1625 Müller,MünchenAmtsträger 119