Stadtgehölz, n.
Stadtgehölz, n.
wie Stadtwald
-
die haußgenossen in stadt-gehoͤltze sich finden lassen, und an jungen staͤmmen ... durch abhauung ... grossen schaden thun1658 GeraStR. 177 Faksimile
-
das holtz schlagsweise anzuweisen, gar nicht zu nehmung der stadt-privilegien, sondern nur zu conservation ihres stadtgehoͤltzes1716 HessSamml. III 777 Faksimile
-
der dritte bürgermeister ... bearbeitet auch die stadtforstsachen und muß die verbesserung der so sehr vernachlässigten cultur des stadtgehöltzes sich äußerst angelegen seyn lassen1798 IserlohnUB. 353 Faksimile
-
[also wird] verordnet, daß die jugend hiesigen orts .. den überhand nehmenden muthwillen, welcher ... besonders in dem stadt-gehölze betrieben wird, unterlassen [soll]1800 HannovGBl. 8 (1905) 43