Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgeleit
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stadtgebräuchig
Stadtgebrechen
Stadtgebühr
Stadtgebüttel
Stadtgedinge
Stadtgefälle
Stadtgegenschreiber
Stadtgeheim
Stadtgehölz
Stadtgeld
Stadtgeleit
, n.
von einer Stadt (III) gewährtes sicheres Geleit (I) für Reisende; auch das hierfür erhobene Geleitgeld (I)
bdv.:
1Schutz (II 6),
Stadtsfürwarte
- kein judden moissen in Coln ohn statgeleide ubernachten oder bei tag gain, worben doch bei eim rade drumb, das die pfende der burger geloist mogten werden und zu recht komen1583 BuchWeinsberg III 199Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- die buͤrgerschaft [hat] ... um erhoͤhung ihres stadt-gleits, besonders nach anzahl der pferde, oder auch um erhöhung des zeithero nach denen wagen erhobenen stadt-gleites ... ansuchung gethan1788 CSax. I 1224Faksimile - in Google Books